Drucken

Beschreibung & Preis

Die Novelle der Geflügelpest-Verordnung zur Aufhebung der Risikogebiete ist mit 4. Juni 2024 in Kraft getreten. Die nach der Geflügelpestverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen bei Veranstaltungen mit Geflügel in Gebieten mit erhöhten Geflügelpestrisiko können daher ab sofort entfallen.
Das bedeutet, dass KEINE Voranmeldung mehr nötig ist!!!!
Datum: 05.06.2024

Information

Name: Herta Fuchs
Standort: Wals

Kontakt

E-Mail: : fuchsherta@aon.at
Telefon: 0662/852662
PLZ: 5071
nopic