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Vögel notwendig, wenn sie für kommerzielle Zwecke (Verkauf) über eine Grenze transportiert werden, und das gilt auch für Privatpersonen. Das ist mit einer Übergangsfrist bis 2017 geltendes EU-Gesetz. Diese TRACES Meldung wird vom zuständigen Amtstierarzt nach Kontrolle der zu versendenden Tiere abgesetzt und ist kostenpflichtig.

Das Ziel ist eine lückenlose Vernetzung der Veterinärbehörden und eine Verfolgbarkeit des Tiertransportes. Die Meldung an den Amtsveterinär muss vom Verkäufer kommen und kostet etwas, aber auch die ausführende Spedition muss bei TRACES registriert sein. Nun kam es jüngst gehäuft zu Beschwerden von Vogelzüchtern, dass Papageientransporte von Tierspeditionen nicht mehr möglich seien.

Die Problematik kam wohl zu Stande, weil Verkäufer sich nicht um die TRACES gekümmert haben (weil sie nicht Bescheid wussten), auch Tierspeditionen nicht richtig informiert sind und sie sich daraufhin eine Art Selbstbeschränkung auferlegt haben, weil wohl Probleme (sprich Kontrollen) am Transport auftraten und viele Speditionen auch bei TRACES nicht registriert sind. Richtig ist: Von Gesetzeswegen her dürfen Papageien auch zu kommerziellen Zwecken über Grenzen transportiert werden, es ist nur mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, der vom Versender (Verkäufer) getragen werden muss, und viele Tierspeditionen scheuen wie auch Verkäufer den entsprechenden bürokratischen Aufwand.

Richtig ist auch, dass diese Vorgehensweise bei Transporten nicht nur Papageien betrifft, was aber Tierspeditionen nicht bewusst sein dürfte, weil sich ihre Weigerung Tiere zu transportieren aktuell nur auf Papageien zu beschränken scheint. Was wir tun können, ist ein Informationsblatt zu TRACES zu erstellen, wo die Vorgehensweise und die einzelnen Schritte erklärt werden.

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